Vorbereitung des Besprechungstermins

Durch eine gute Vorbereitung des persönlichen oder telefonischen Besprechungstermins helfen Sie uns und Ihrer Sache. Nur wenn uns alle wesentlichen  Informationen vorliegen, können wir eine zuverlässige Aussage treffen und das Mandat einwandfrei bearbeiten. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die notwendigen Unterlagen und bringen Sie diese zum Termin mit oder mailen diese vorher an die Mailadresse, die unsere Mitarbeiter/in/nen Ihnen bei der Mandatsannahme gerne mitteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Mitarbeiterin des jeweiligen Anwalts, der für Ihr Fachgebiet zuständig ist. Die Zuständigkeiten finden Sie unter Ihr Anwalt/Ihre Anwältin.

Folgende Unterlagen sind wichtig:

Arbeitsrecht (allgemein)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum ersten Gespräch mit:

(1)    Arbeitsvertrag

(2)    Die letzten drei Gehaltsabrechnungen

(3)    Sofern vorhanden die Gehaltsabrechnung vom Dezember letzten Jahres

(4)    Abmahnung, Kündigung oder Arbeitszeugnis, wenn dies Gegenstand der Besprechung sein soll

(5)    Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber /Arbeitagentur / Behörde zum Thema der Beratungsangelegenheit

(6)    Versicherungsscheinnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung (sofern abgeschlossen)

(7)    Tarifverträge (nur sofern bekannt und vorhanden, andernfalls beschaffen wir diese)

(8)    Liste mit Vorname, Name und Wohnanschrift von Zeugen (sofern es darauf ankommt)

(9)    Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Fragen Sie unsere Mitarbeiter/in/nen bei der Mandatsannahme, wenn Sie unsicher sind. Sie helfen Ihnen gerne weiter.

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer gibt allgemeine Ratschläge für den Besuch beim Anwalt:

1. Tipps für den Besuch beim Anwalt: Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer
2. Gut vorbereitet zum Anwaltsgespräch: Checkliste Anwaltsgespräch

Mandantenfragebogen

Wir benötigen nur wenige weitere Informationen zur Bearbeitung des Mandates von Ihnen. Diese fragen wir in einem Mandantenfragebogen vor dem Beratungsgespräch ab. 2012 wollen wir dies online ermöglichen. Wir versichern Ihnen, diese Daten nur zur Mandatsbearbeitung zu verarbeiten und nicht an Dritte weiterzugeben. Mehr Informationen, was wir für Ihren Datenschutz tun, können Sie unter „Datenschutz“ nachlesen.

Beratungshilfe

Wenn Sie sich wirtschaftlich eine anwaltliche Beratung nicht leisten können (z.B. Empfänger von ALG II), haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe. Bitte beantragen Sie diese beim zuständigen Amtsgericht ihres Wohnortes und bringen Sie den Beratungshilfeschein zur Beratung mit. Beachten Sie bitte, daß ein Rechtsanspruch auf Übernahme des Mandates bei Überlastung des Anwaltes nicht besteht. Wir übernehmen im Rahmen unserer sozialen Verantwortung regelmäßig Beratungshilfemandate. Bitte bringen Sie den Eigenanteil von 10 Euro zum Beratungsgespräch mit.

Hier finden Sie die amtlichen Erläuterungen und Formblätter zur Beantragung von Beratungshilfe:

Portal der Justiz NRW:  kurze Erläuterung der Beratungshilfe
Rechtslexikon der Justiz NRW

Portal der Justiz NRW: Antrag auf Beratungshilfe mit Ausfüllhilfe
·  AG I 1 (dieses Formular ist speicherbar)

Portal der Justiz NRW: ausführliches Faltblatt mit Informationen zur Beratungshilfe
·  Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten  (dieses Faltblatt ist speicherbar)

Prozesskostenhilfe

Bedürftige Bürger können Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, muss zunächst dort um Rechtsschutz nachgesucht werden, da Prozesskostenhilfe nachrangig ist. Auch Vermögen muss zunächst eingesetzt werden.

Die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe sind:

Bedürftigkeit (geringes Einkommen, kein einzusetzendes Vermögen)
Erfolgsaussichten (keine mutwillige oder haltlose Klage)

Erhält man durch den Prozess eine Abfindung, eine Gehaltsnachzahlung  oder höheren Unterhalt, so kann dadurch die Gewährung der Prozesskostenhílfe auch im Nachhinein abgeändert werden oder ganz wegfallen. Unter Umständen müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten gegenüber dem Gericht in Raten abzahlen.

Sie können mit dem kostenlosen Berechnungsprogramm  PKH-fix schon vor dem Besprechungstermin ausrechnen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Folgende Informationen stellt Ihnen die Justiz NRW zum Thema „Prozesskostenhilfe“ zur Verfügung:

Portal der Justiz NRW:  kurze Erläuterung der Prozesskostenhilfe
Rechtslexikon der Justiz NRW und Erläuterungen zur PKH mit Podcast

Portal der Justiz NRW: Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Erläuterungen
·  ZP 1a (Arbeitsrecht und Zilvilrecht; dieses Formular ist speicherbar)

Portal der Justiz NRW: Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Erläuterungen
·  ZP1a (FamFG)  (speziell für Familienrecht, dieses Formular ist speicherbar)

Portal der Justiz NRW: ausführliches Faltblatt mit Informationen zur Beratungshilfe
·  Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten  (dieses Faltblatt ist speicherbar)

Portal der Justiz NRW: Prozesskostenhilferechner
·  Prozesskostenhilfe-Berechnung mit PKH-fix

Achtung: Bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden müssen (z.B. bei der Kündigungsschutzklage!), ist auch die Erklärung zur Prozesskostenhilfe innerhalb dieser Frist abzugeben.