das sind die Gummipunkte bei Personalabbau und Massenentlassung. Je mehr Punkte beim Ranking auf der Punktetabelle, umso besser. Denn die Punkte werden nach einem Punktesystem für soziale Gesichts“punkte“ im Rahmen der Sozialauswahl vergeben. Ein derartiges Punkteschema, bei dem den Sozialauswahlkriterien Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung bestimmte Punktwerte zugeordnet werden, hat das Bundesarbeitsgericht abgesegnet. Häufig wird das Punktesystem mit dem Betriebsrat vereinbart, da es als Auswahlrichtlinie im Sinne der §§ 95 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Eine diesen Auswahlrichtlinien entsprechende Kündigung kann allerdings nach § 1 Abs. 4 KSchG nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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