Warum man in der Krise bei Beförderungen und Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags vorsichtig sein sollte, kann man bei RED TAPE nachlesen. Mit Beförderungen und einvernehmlichen Versetzungen bei neuem Arbeitsvertrag versuchen manche Arbeitgeber von langer Hand, das ungewollte Ergebnis einer Sozialauswahl zu manipulieren. So wird man z.B. aus einer sicheren Gruppe wegbefördert auf eine Leitungsposition, bei der keine „vergleichbaren“ Kollegen mehr gibt. Oder man wird versetzt in eine Gruppe, bei der man im Vergleich die schlechtesten Karten bei einer Sozialauswahl hätte. Garniert wird das manchmal mit einer Gehaltsverbesserung und einer Änderung des Vertrages. Das das keine absurden Phantasien eines Arbeitnehmeranwaltes sind, zeigt der bei RED TAPE geschilderte Fall einer Bankerin. Auch bei uns haben wir einen vergleichbaren Fall – auch in einer Bank. Dort versucht man ausserdem, tariflich nicht mehr ohne weiteres Kündbaren (sog. Unkündbarkeit), die nicht freiwillig ausscheiden wollen, Druck zu machen durch Versetzungen von einer Dauer unter 1 Monat, mitbestimmungsfrei natürlich. Was dort vergessen wird: Das Direktionsrecht erlaubt keine nötigenden Versetzungen.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte