Für den Sozialplan in der Insolvenz gelten besondere Spielregeln, vor allem ist er schlechter dotiert und die Abfindung wird meistens erst nach Jahren ausgezahlt. Trotzdem lohnt es sich, in der Krise noch einen Betriebsrat zu gründen, um wenigstens in den Genuß einer Sozialplanabfindung zu kommen. Die Alternative ist nämlich „keine Abfindung“, da ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung entgegen verbreiteter Meinung von Arbeitnehmern nicht besteht.  Informationen zu Arbeitnehmerrechten in der Insolvenz finden Sie auf Insolvenzarbeitsrecht(de) und Insolvenzsozialplan(de). Informationen zur Betriebsratsgründung und Betriebsratswahl auf den Seiten von Juracity und Bund-Verlag.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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