Ein spektakulärer Mord an einer 54-jährigen Prostituierten fand vor dem Landgericht Braunschweig statt. Die Frau starb nach zahlreichen Schlägen mit einem Aschenbecher auf den Kopf. Das Gericht geht davon aus, dass der Täter aus Habgier gehandelt hat. Die Staatsanwaltschaft beantragte lebenslänglich. Das Gericht folgte dem Antrag. Der Täter hatte die Tat als Affekthandlung dargestellt.
Dem vermochten die Richter nicht zu folgen. Insbesondere deshalb nicht, weil der Täter angab, in der Wohnung des Opfers € 25.000,00 zufällig entdeckt zu haben. Dies wurde ihm schlicht nicht geglaubt.
Der Täter war durch eine Überwachungskamera überführt worden. Bei der Festnahme wurden Blutspuren an seiner Armbanduhr entdeckt. Er hatte noch € 21.000,00 der Beute bei sich und gestand die tötlichen Schläge.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht