Wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute in Münster mitgeteilt hat, geht der Streit um die Studiengebühren an der Universität zu Paderborn in die Berufung.
Die Studierenden, die in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Minden unterlegen waren (blog.juracity.de berichtete), geben nicht auf und versuchen ihr Glück in der zweiten Instanz. Bis zu einer Entscheidung des 15. Senats über die Rechtmäßigkeit der Studiengebühren wird allerdings noch viel Zeit vergehen, da bislang noch keine schriftliche Begründung der Berufung vorliegt.
Hartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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