das meint jedenfalls das Arbeitsgericht Bremen / Bremerhaven in einem heute veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 9 Ca 9331/07). Geklagt hatte eine geringfügig beschäftigte Auspackhilfe eines Unternehmens, das in Supermarktketten entsprechende Dienstleistungen erbringt. Der Mindeststundenlohn im Einzelhandel für Bremerhaven und Bremen liegt laut Tarifvertrag bei 9,70 Euro brutto. Das Arbeitsgericht der Hansestadt verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung dieses Entgelts. Ein Stundenlohn, der 1/3 unter dem üblichen Lohn liege, sei auch bei geringfügigen Beschäftigten (400 Euro Jobbern) sittenwidrig und Lohnwucher, so das Arbeitsgericht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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