Bei der Bahn wird bekanntlich nicht nur um Geld, sondern auch um den Grundsatz der Tarifeinheit gestritten. Nach dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat heute auch das Arbeitsgericht Chemnitz den geplanten Streik der GdL bei Kleinbahnen untersagt. Begründung: Der Grundsatz der Tarifeinheit. Das Arbeitsgericht in Sachsen gab dabei einem entsprechenden Antrag der DB RegioNetz Verkehrs GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einigten sich GdL und Bahn dagegen heute, dass Auto- und Nachtzüge nicht bestreikt werden. Der Urlauber wegen …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

1 Kommentar

  1. Andreas
    7. August 2007 09:22

    Wolfgang Däubler prognostoziert, dass der vom BAG aufgestellte Grundsatz der Tarifeinheit vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird.
    Vgl. dazu: http://37sechsblog.de/?p=1808
    Was das Geschrei um die GdL und deren Streik betrifft, kann ich das nur begrüßen.
    Schönen Gruß nach Brühl.