unter Berufung auf den Grundsatz der Tarifeinheit (JuracityBlog berichtete). Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ging es heute, Mittwoch, den 01.08.2007, um Streiks im Nahverkehr von Nordrhein-Westfalen. Die DB Regio NRW GmbH hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, mit der der GDL der Aufruf zum Streik untersagt werden sollte. Über die laufende Urabstimmung ist damit aber nicht entschieden worden. Bei Zuwiderhandlung droht der Lokführergewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Herrn Schell Ordnungshaft.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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