Das Arbeitsgericht in Kiel hat heute den Streik in den Kitas in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt durch einstweilige Verfügung auf Antrag der Stadt untersagt. Die einstweilige Verfügung droht bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Grund dafür ist nach Angaben der Stadt, dass die Gewerkschaften zum Arbeitskampf aufgerufen hätten, ohne der Arbeitgeberseite ausreichend Zeit für Verhandlungen zu lassen, also ein Verstoß gegen die Friedenspflicht. Außerdem fehle der Forderung nach Einrichtung einer betrieblichen Kommission mit umfassenden Entscheidungsrechten die „Tarifbezogenheit“. Sie verstoße dadurch unter anderem gegen die Rechte aus dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein. Ver.di hat bereits angekündigt, gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen zu wollen. Bis zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Schleswig-Holstein ist der Kita-Streik aber erst einmal auf richterliches Eis gelegt. Es droht erneut – wie beim Bahnstreik – eine Vielzahl unterschiedlicher und einander widersprechender Entscheidungen verschiedener Arbeitsgerichte.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte