Es war ja nicht anders zu erwarten. Nachdem die Gerichte sich bisher nur mit der Frage: “Darf die GdL trotz des mit transnet und GDBA abgeschlossenen Tarifwerkes streiken?” befassen mussten und die anderen strittigen Fragen ausklammern konnten, werden die Gerichte jetzt wohl Farbe bei der Frage der Tarifeinheit bekennen müssen, also der Frage “Darf die GdL überhaupt für einen eigenen Tarifvertrag streiken, wenn möglicherweise feststeht, dass dieser Tarifvertrag bei der Deutschen Bahn nicht angewendet werden kann, weil es bereits einen Tarifvertrag gibt, der als “speziellerer” Tarifvertrag Vorrang hat?”.

Beide Seiten haben jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt angerufen, das sich 2003 schon einmal mit Streiks der GdL befasst hat. Die GdL wehrt sich gegen die Aussage der Bahn, die Streiks seien rechtswidrig und gegen angedrohte und erteilte Abmahnungen gegenüber streikenden Mitgliedern (GdL Pressemitteilung).

Die nächsthöhere Instanz ist das Hessische Landesarbeitsgericht, dass sich ebenfalls 2003 bereits einmal zu Streiks der GdL bei der Bahn geäussert hat. Allerdings konnte die Frage damals offen bleiben, auch wenn das Hessische Landesarbeitsgericht seinerzeit beim Grundsatz der Tarifeinheit das Bundesarbeitsgericht offen kritisiert hatte.

Es wird also wieder spannend. Letztliche Klärung wird aber das aktuelle Verfahren auch nicht bringen, da es sich um “vorläufigen Rechtsschutz” handelt. Klarheit kann hier nur das Bundesarbeitsgericht schaffen, was aber voraussetzen würde, dass sich die Parteien noch jahrelang in einem Hauptsacheverfahren streiten würden. Das ist aber – nach einer Einigung, zu der es am Ende doch meistens irgendwie kommt – unwahrscheinlich.

Vor kurzem hätte das Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung vom 16.3.2007) zur Frage der Tarifeinheit eine Entscheidung treffen können, der Antrag wurde aber vor dem Termin zurückgenommen.

Die Arbeitsdirektorin der Bahn, Frau Suckale, hat keinen leichten Job. Sie ist übrigens die einzige Vorstandsfrau in den 100 umsatzstärksten deutschen Unternehmen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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