Wie dpa via arbeitsrecht.de meldet, scheint das Thema „Verhältnissmässigkeit“ in der Verhandlung über die das vom Arbeitsgericht Chemnitz verhängte Streikverbot keine Rolle zu spielen. Der Vorsitzende Richter am Sächsischen Landesarbeitsgericht, Werner Leschnig, problematisierte vor 100 Zuhörern vielmehr, ob die GdL für einen eigenen Tarifvertrag streiken dürfe. Damit bewegt sich die Kammer auf sichererem Eis als bei der Frage der Verhältnissmässigkeit des Streiks, da das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit bisher jedenfalls noch nicht aufgegeben hat. Es könnte daher darauf hinauslaufen, dass das Landesarbeitsgericht der GdL den Streik generell verbieten wird. Allerdings hatte das Landesarbeitsgericht in Frankfurt der GdL 2003 den Streik erlaubt und dabei den Grundsatz der Tarifeinheit kritisch betrachtet.
In derart wichtigen Fragen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Streiksenat beim Bundesarbeitsgericht eingerichtet wird, um solche Fragestellungen schnell zu klären. Die Gerichte sollten zwar generell zurückhaltend bei Eingriffen in Tarifauseinandersetzungen und das Streikrecht sein, wenn aber schon Streitigkeiten anhängig gemacht werden, ist es zweifellos besser, es gibt eine einzige Entscheidung durch ein dazu speziell berufenen und entsprechend spezialisierten Spruchkörper als das aktuelle Entscheidungschaos.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte