berichtet dpa auf Arbeitsrecht.de. Die GdL wird nach eigener Aussage am Wochenende ohnehin nicht streiken, so dass zu vermuten ist, dass die Bahn und die GdL am Wochenende erneut verhandeln werden, wenn das Landesarbeitsgericht in Chemnitz das Streikverbot aufhebt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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