Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg untersagte der Bahn heute per einstweiliger Verfügung, Mitglieder der GdL gegen deren Willen für den Notdienst einzuteilen (Aktenzeichen 7 SaGa 2044/07). Die Bahn kann daher morgen und Freitag während des angekündigten 30-stündigen Streiks keine Lokführer der GdL für den Notdienst zwangsrekrutieren. Die GdL war zunächst beim Arbeitsgericht Berlin (nicht: Brandenburg, wie man vereinzelt liest) unterlegen (ArbG Berlin vom 12.10.2007 Aktenzeichen: 24 Ga 16462/07, Pressemitteilung). Gegen die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg ist kein normales Rechtsmittel mehr gegeben.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.