Nachdem das Arbeitsgericht Hamburg – anders als das Arbeitsgericht Kiel  – den Kitastreik nicht verboten hatte, machte das Landesarbeitsgericht Hamburg nun wohl deutlich, dass es die aktuelle Fassung der Streikforderung für unzulässig halte, weil die Forderung, eine Gesundheitskommission einzurichten mit den Rechten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz, des Personalrats nach dem HambPersVG und der Mitarbeitervertretungen nach den Mitarbeitervertretungsgesetzen kollidiere. Daraufhin schlossen die Arbeitskampfparteien einen Vergleich, nach dem die Gewerkschaften den Kitastreik mit dieser Forderung im Rahmen des Gesundheitstarifvertrags nicht mehr führen werden. Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose gab sich trotzdem kämpferisch: „Wir werden unsere Forderungen aus formalen Gründen jetzt überarbeiten und anpassen und danach den Arbeitskampf weiterführen“, sagte er dem Hamburger Abendblatt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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