Mit wirklich allen Mitteln versucht die GdL offenbar ein Streikverbot durch das Arbeitsgericht Chemitz zu verhindern: Wie die „Welt“ berichtete, hat die GdL einen wegen der Besorgnis einer Befangenheit einen Antrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt, so dass die um 15 Uhr begonnene Verhandlung unterbrochen werden musste. Nun muss unter Umständen ein anderer Richter des Arbeitsgericht Chemnitz erst einmal über den Befangenheitsantrag entscheiden, bevor das Gericht ein Streikverbot aussprechen kann. Realistischerweise wird die GdL also am Freitag kaum noch gehindert werden können, zu streiken. Allerdings kann der Richter den Befangenheitsantrag auch für unzulässig erklären, wenn damit offensichtlich sachfremde Ziele verfolgt werden, wie z.B. eine zeitliche Verögerung.Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte