berichtet Reuters aus dem Verhandlungssaal. Lokführergewerkschafts-Chef Schell leitet dies aus Äusserungen des Gerichts her. GdL-Anwalt Ulrich Fischer ist ebenfalls optimistisch, jedenfalls glaubt er, das Thema Tarifeinheit sei vom Tisch. Der Vorsitzende Richter habe sich dahingehend geäussert, im derzeitigen Stadium sei darüber nicht zu befinden. Damit ist wohl gemeint, dass zur Zeit nur die Frage der Zulässigkeit des Streiks zu klären ist und die Frage, ob ein Tarifvertrag überhaupt wirksam wäre, erst später eine Rolle spielt. Die Gerichte tendieren dazu, Streiks nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit zu untersagen. Beim aktuellen Streit um Tarifeinheit und Friedenspflicht kann von „Offensichtlichkeit“ nicht die Rede sein. Das wird in einem Hauptsacheverfahren zu klären sein.

Um 16 Uhr soll das Urteil verkündet werden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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