Er gilt ab 1.1.2010, der neue Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen, kurz: TV-H. Der neue Tarifvertrag orientiert sich am TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder), der in allen Bundesländern den Bundesangestelltentarifvertrag und den MT-Arb abgelöst hat – ausser in Hessen und Berlin.
Kurze Zusammenfassung der Tarifeinigung vom 28.3.2009:
tv-h_tvue-h_tarifvertrag_oed_hessen_land.pdf
Text des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H):
tv-h_tarifvertrag_fuer_den_oeffentlichen_dienst_hessen.pdf
Schulung / Seminar (Inhoused) zum TV-H:
Seminar :: Grundschulung zum TV-H (Tarifvertrag öffentlicher Dienst Hessen)
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte