Ab dem 1.1.2010 gilt im öffentlichen Dienst des Landes Hessen der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen, kurz: TV-H. Wie im TVÖD wird die Trennung in Arbeiter und Angestellte aufgehoben.

Das neue Tarifrecht schreibt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden fest – bisher gibt es in Hessen verschiedene Arbeitszeiten von 38,5 bis 42 Stunden. Für Mitarbeiter mit 38,5 Stunden gibt es eine Übergangsregelung, nach der sie in den beiden kommenden Jahren je drei freie Tage erhalten. Bei besonderen Belastungen wie Schichtdienst bleibt es bei 38,5 Stunden.

Hessen zahlt als einziges Bundesland monatliche Kindergeldzulagen, und zwar für jedes neugeborene Kind 100 Euro und vom dritten Kind an rund 153 Euro. Bei der Tarifeinigung im März 2009 waren die Einkommen vom April 2009 an um 3,0 Prozent angehoben werden. Ab März 2010 gibt es noch einmal 1,2 Prozent mehr. Im Juni 2009 erhielten die Landesbeschäftigten eine Einmalzahlung von 500 Euro.

Für die rund 50.000 Angestellten und Arbeiter des Landes Hessen wird eine fünfjährige tariflose Zeit beendet, wenn der Vertrag am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Mit der Einigung nähert Hessen ab 2010 sein Tarifrecht an die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) an. Durch den Austritt des Landes Hessen aus der TdL im April 2004 war das den BAT ablösende neue Tarifrecht der Länder (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – kurz: TV-L) nicht übernommen worden. Eine ähnliche Situation besteht nur noch in Berlin/Brandenburg. Dort ist für die rund 55.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes allerdings bis heute (1.12.2009) noch keine Tarifeinigung gefunden worden.

Die Tarifeinigung vom 28.03.2009 finden Sie hier im Wortlaut.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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