Beim Kürzel TVÜ fällt auch vielen Fachanwälten für Arbeitsrecht nicht ein, dass es sich dabei um die Überleitungstarifverträge von BAT und BMT-G bzw. MT-Arb auf das neue Tarifsystem von TVÖD und TV-L handelt. Das öffentliche Dienstrecht war bis dato auch für die meisten Arbeitsrechtler ein Buch mit sieben Siegeln. In den Lehrgängen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht werden das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVÖD, TV-L und Co.), Personalvertretungsrecht und Beamtenrecht stiefmütterlich bis gar nicht behandelt. Dabei sind 4,61 Mio. Beschäftigte im öffentlichen Dienst beschäftigt, bei insgesamt 35,7 Mio. Erwerbstätigen bundesweit. Diese brauchen nicht erst seit der Einführung des TVÖD, aber spätestens seitdem, qualifizierte juristische Beratung. Auf den Internetseiten von www.bundesangestelltentarifvertrag.de, www.tvoed-tarifvertrag-oeffentlicher-dienst.de, www.tv-ueberleitung.de u.a. werden demächst Rechtsanwälte mit Erfahrung im öffentlichen Dienstrecht vorgestellt.

Mehr über den öffentlichen Dienst können Sie übringens einer Broschüre des BMI nachlesen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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