tvod_kommentar.jpgDie Entgeltordnung zum TVÖD wird die Vergütungsordnung zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die Lohngruppenverzeichnisse der Arbeitertarifverträge des öffentlichen Dienstes (BMt-G, MTArb) ablösen. Allerdings ist mit einer Einigung zu der komplexen Materie der neuen Entgeltordnung, die zudem die bisherigen Regelungen vereinfachen und modernisieren soll (wo gibt es heute noch Lochner/innen?), kaum vor 2009 zu rechnen. Bis dahin erfolgt die Zuordnung zu den Entgeltgruppen / Engelttabellen noch nach der Vergütungsordnung und den vorläufigen Zuordnungen im Zuge des Überleitungsrechts.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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