Gibt´s das? Es gibt einen Ärztetarifvertrag des Marburger Bundes, der als  Spartentarifvertrag auch im öffentlichen Dienst das Thema „Tarifeinheit“ auf den Tisch bringen wird. Daneben gibt es den TVÖD BT-K, also den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Krankenhäuser, wenn man es vollständig wissen möchte. Der klassische TVÖD enthält nämlich nur den „Allgemeinen Teil“ daneben gibt es Besondere Teile für die Verwaltung (TVÖD Besonderer Teil Verwaltung (BT-V), für die Sparkassen (TVÖD Besonderer Teil Sparkassen (BT-S) und eben den Besonderen Teil für die Krankenhäuser – den mancher verkürzen den TVÖD Ärzte nennt, aber der das gesamte Krankenhauspersonal erfasst.

Hier finden Sie ihn: TVÖD Ärzte Besonderer Teil Krankenhäuser BT-K

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.