Der Magen knurrt kurz, aber wir haben es trotzdem – wieder – getan. Ein lukratives Mandat abgelehnt. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sucht eine Kanzlei, die in in Rechtsstreitigkeiten um einen Tarifvertrag vertritt und hatte über das Internet zu uns gefunden. Das Herz war dagegen. Wir bleiben Arbeitnehmeranwälte. Wir werden aber einen versierten Kollegen empfehlen, der mit Herz und Verstand im öffentlichen Dienstrecht vor allem Arbeitgeber vertritt.  „Wer als junger Anwalt lieber Arbeitgeber vertritt, hat kein Herz, wer es als älterer Anwalt immer noch nicht tut, keinen Verstand“, schreibt Kollege Schandmaul in Anlehnung an ein vielzitiertes Zitat in einer Ausgabe der neuen „Info A“ (eine sehr interessante und praxisorientierte Zeitschrift zum Arbeitsrecht aus dem Hause Baustein Verlag). Na dann: Forever young …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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