Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, ob getunte Autos Vollkaskoversicherungsschutz genießen. Der dortige Kläger hatte sein Auto erheblich aufgemotzt. Er hatte die Reifen, die Achsen und den Motor entsprechend getunt. Der Sohn hatte mit diesem Fahrzeug unter einen schweren Unfall, wobei ein Mitfahrer

verstarb; beide hatten getrunken. Geld für den Fahrzeugschaden gibt es nicht von der Versicherung, entschieden die Richter. Die Richter sind der Auffassung, dass der Versicherungsschutz bereits dann entfällt, wenn das Auto getunt wird. Ob dasTuning unfallursächlich ist oder nicht, interessierte die Richter nicht. Denn nach der Entscheidung reicht es bereits aus, dass das Tuning insgesamt zu risikofreudigerem Fahren verleite. Die technischen Eingriffe hätten nur den Zweck, das Fahrzeug schneller zu machen. Nach dem Dafürhalten des Gerichts wirkt sich dies unmittelbar auf den Fahrer aus. Damit würde die Gefahr erhöht. Dies müsse aber die Vollkaskoversicherung nicht gegen sich gelten lassen.

Der Kläger darf seinen Schaden daher selbst bezahlen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Markplatz-recht

1 Kommentar

  1. ignatius
    23. Oktober 2007 13:09

    Das darf doch nicht wahr sein…

    …dachte ich mir, als ich diese Rezension des OLG-Koblenz-Utreils las. Wiewohl ich kein allzugrosser Freund von Tuning bin, dachte ich mir, dass es doch möglich sein muss, mein Fahrzeug zu tunen und ggfs. leistungssteigernd zu verändern – zumindest wenn ich die Versicherung davon unterrichte und ggfs. bei der Zulassungsstelle nötige Eintragungen vornehmen lasse.

    Denn mit dieser Begründung “Denn nach der Entscheidung reicht es bereits aus, dass das Tuning insgesamt zu risikofreudigerem Fahren verleite.” sollte es auch für Fahrer von GTI-Fahrzeugen oder von ABT, AMG und anderen aufbereiteten Fahrzeugen keinen Kasko-Schutz mehr geben.

    Ist auch nicht wahr!!!!
    Nach dem Urteil (OLG Koblenz, Aktenzeichen: 10 U 56/06 – Urteil vom 26.02.2007) ist genau dies der entscheidende Punkt: “Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert werden.”

    Tja, Herr Anwalt: “Urteil: »Tuning der Versicherung mitteilen«” (so die Überschrift bei verkehrsanwaelte.de) klingt nich so halb doll, wie “OLG Koblenz: Keine Vollkasko bei aufgemotztem Auto”, nich wahr?

    Bleibt mir die Frage: Wann übernehmen Sie die Gerichtsreportagen bei der Bild-Zeitung?

    Gruss
    ignatius