Wir hatten bereits eingehend über die Unterhaltsreform berichtet. Die Eigenverantwortlichkeit der Ehefrauen soll gestärkt; die Rechte minderjähriger Kinder sollen verbessert werden. Dies wirkt sich bei den Ex – Frauen tatsächlich nachteilig aus. Viele erhalten weniger oder gar keinen nachehelichen Unterhalt mehr.
Die Rechtsprechung in uneinheitlich; das Gesetz ist schwammig. Wie die Welt berichtet, herrscht derzeit ein regionales Chaos. Denn bisher hat sich noch keine einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte herausgebildet.
Dennoch sollten Unterhaltsverpflichtete die Zahlungen nicht einfach einstellen. Vielmehr ist zunächst eine Abänderungsklage zu führen. Und damit sollte auch nicht zu lange gewartet werden. Denn der Anspruch auf Abänderung kann verwirkt werden, wenn zulange ohne Verpflichtung gezahlt wird.
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht