Die neuen Regeln für die Unterhaltsberechnung der Familiensenate des OLG Köln gelten ab dem 1.7.2007. Die Unterhaltsleitlinien stellt das Oberlandesgericht auf seinen Internetseiten zur Verfügung (hier …). Die Unterhaltsleitlinien stellen Regeln auf zur Ermittlung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Einkommen, Mangelfall u.v.m.
Erst eine neue Düsseldorfer Tabelle (JuracityBlog berichtete) und jetzt noch Unterhaltsleitlinien des OLG Köln? Es liegt nicht daran, dass in Köln nicht gelten kann, was in Düsseldorf gilt ;-).
Das Oberlandesgericht selbst zur Bedeutung seiner Unterhaltsleitlinien:
Die Familiensenate des OLG Köln verwenden diese Leitlinien für den Regelfall, um eine in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen möglichst einheitliche Rechtsprechung zu erreichen. Die Leitlinien können die Richter nicht binden. Sie sollen die angemessene Lösung des Einzelfalls – das gilt auch für die “Tabellen-Unterhaltssätze” – nicht antasten.
Die Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts Köln weichen in einzelnen Punkten von der ebenfalls zum 1.7.2007 neugefassten Düsseldorfer Tabelle ab. Das Oberlandesgericht Köln stellt die alten Richtlinien, die Düsseldorfer Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien ebenfalls auf seinen Seiten zur Verfügung.
Eva Gerz
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Herausgeberin des “Unterhaltsratgebers” von Juracity – Recht für Alle!