In der gestrigen Presseerklärung des OLG Düsseldorf wurde die neue Düsseldorfer Tabelle 2008 vorgestellt. Wir hatten auf unserem Portal Unterhaltsratgeber.de bereits am 12.12.2007 entsprechend berichtet und die Tabelle vorgestellt. Ein Kind unter sechs Jahren erhält nun mindestens € 202,00 monatlich. Ein sechzehnjähriges Kind wird künftig mindestens € 288,00 erhalten. Die Neufassung der erst im Juli 2007 vorgestellten Tabelle wurde aufgrund der Unterhaltsreform zum 01.01.2008 erforderlich.

Künftig werden minderjährige Kinder vorrangig behandelt. Geschiedene werden schlechter gestellt. Ihnen wird abverlangt, sich eigenverantwortlich um Einkünfte zu bemühen. Dies wird vielen ermöglichen, sich nach einer gescheiterten Ehe neuen Partner zuzuwenden. Vielleicht steigt dann sogar auf die Geburtenrate wieder.

Den alten Unterhaltsverpflichtungen dem Ehegatten gegenüber kann in vielen Fällen mit einer Abänderungsklage begegnet werden. Näheres hierzu erfahren sie von einem versierten Familienrechtler. Am besten einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt im Familienrecht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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