Das schrieb der BGH (XII ZR 107/06) einer Mutter ins Stammbuch, die ihrem Exmann Einkünfte verschwiegen hatte. Statt € 380,00 hatte die Frau über ein Jahr hin € 800,00 monatlich verdient und dies dem Exmann nicht berichtet. Dieser kürzte daraufhin den Unterhalt um €
100,00 monatlich. Zu Recht, wie der BGH erkannte. Allerdings scheiterte der Mann mit seiner Abänderungsklage. Diese hatte das Ziel, den Unterhalt zeitlich zu begrenzen. Nach 13 Jahren Ehe gaben die Richter dem jedoch keine Chance. Die hierfür erforderlichen besonderen Umstände sahen die Richter nicht. Ob dies nach der Unterhaltsreform auch noch so entschieden würde, bleibt abzuwarten.
Quelle: biallo
Felser Rechtsanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht