kann das für Fluggäste durchaus unangenehme Folgen haben. Denn die Piloten der Lufthansatöchter Germanwings, Eurowings und Cityline wollen mehr Geld. Bis zum 01.07.2008 läuft die Urabstimmung. Wenn dann mindestens 70 % der Piloten für einen Streik stimmen, drohen sogar unbefristete Streiks. Vor einem Streik
haben Flugreisende kaum Möglichkeiten. Umbuchungen gehen zu ihren Lasten. Kommt es zum Streik, kann der Reisende bei Ausfall des Fluges kostenlose Umbuchung oder Erstattung des Kaufpreises verlangen. Bei Verspätungen hat der Reisende Ansprüche, soweit diese mehr als 5 Stunden betragen. Hier kann der Reisende Getränke, Mahlzeiten und ggf. auch eine Übernachtung verlangen. Ferner muss die Gesellschaft es ihm ermöglichen, mit zwei Telefonaten, Faxen oder Email Angehörige oder Geschäftspartner zu informieren.
Fällt wegen des Streiks ein Teil des Urlaubs „ins Wasser“ haftet die Airline jedoch nicht. Arbeitskämpfe sind höhere Gewalt. Diese sind von der Fluggesellschaft regelmäßig nicht zu vertreten.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht