Nichtraucherschutz und entsprechende Gesetze sind in aller Munde. Auch wir hatten schon häufig darüber berichtet. Nun darf dann auch in den meisten Gerichten im Grossraum Brühl, Köln, Bonn und Düsseldorf nicht mehr geraucht werden. Manchmal werden aber auch in gewissen Grenzen kleine Flächen dem Raucher zugestanden, so im Amtsgericht Köln. Im Amtsgericht Brühl und im Amtsgericht Bonn geht dagegen für Raucher gar nichts mehr.
Nicht aber so im AG Krefeld. Selbst mir, selbst noch starker Raucher, fiel der Gestank auf. Überall im Gebäude befinden sich große Aschenbecher, die fleißig benutzt werden. Im Gespräch mit ebenfalls rauchenden Kollegen kam die Vermutung auf, dass der Gerichtspräsident wohl ebenfalls Raucher sein müsse.
Mal sehen, wie die Luft dort nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes für NRW in 2008 riecht.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht