sind angeblich erfolgreicher als die Anwälte, die die D.A.S Versicherten sich selbst suchen, glaubt die D.A.S. Und Schweine können fliegen und Die Erde ist eine Scheibe … Man darf nämlich mit guten Gründen (dazu später) bezweifeln, dass die D.A.S die besseren Anwälte unter Vertrag hat. Die WELT berichtet, dass die D.A.S 50.000 Versicherte in Fürth und Umgebung (Quelle und Schaeffler grüßen den Arbeitsrechtsschutz) anschreibt und bittet, sich frühzeitig bei Arbeitsplatzproblemen zu melden. Hintergrund ist, dass die Versicherung ihre Versicherten rechtzeitig vor der betriebsbedingten Kündigung in ihr System steuern möchte (Erstberatung durch den Vertragsanwalt der Versicherung und nicht durch einen unabhängigen Anwalt). Die Welt vermutet zu Recht, dass hinter dem Schreiben eher eigennützige Motive stehen. Die D.A.S möchte nämlich mit ihren Versicherten Geld sparen, indem diese sich von den D.A.S-Anwälten beraten und vertreten lassen. Das ist für die D.A.S nämlich billiger. Davon kann nur dringend abgeraten werden, als Versicherungsnehmer sollte man nämlich tunlichst einen Anwalt beauftragen, der nur den Interessen des Versicherten verpflichtet ist und nicht auch noch einen Vertrag mit der Versicherung hat. Wes Brot ich ess …

Liebe D.A.S-Versicherte: Sie haben das Recht den Anwalt Ihres Vertrauens frei zu wählen. Keine Versicherung darf das Recht der freien Anwaltswahl einschränken, denn so steht es im Gesetz. Und das ist auch gut so: Warum sollten Anwälte, die sich unter den gesetzlichen Gebühren der D.A.S anbieten, besser sein als diejenigen, die das nicht nötig haben? Es gibt aber ein ganz objektives Kriterium, nämlich die (Un-)Zufriedenheit der D.A.S Kunden selbst: Die D.A.S liegt in der Beschwerdestatistik nämlich in der Spitzengruppe. Sicher dank der Topanwälte der D.A.S.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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