Lehrer benoten Schüler und Schüler wollen Lehrer bewerten. Das tun sie auch; auf spickmich.de. Nun da fallen dann die Noten auch schon einmal etwas schlechter aus. Das müssten die Lehrer kennen, verteilen sie doch gerade jetzt nicht nur gute Noten. Und der eine oder andere Schüler wird sitzenbleiben oder die Schule verlassen müssen. Das kann den Lehrern natürlich nicht passieren. Egal wie schlecht die Noten sind, beamtenrechtliche Konsequenzen sind nämlich bisher nicht bekannt geworden. Einer Lehrerin, die tatsächlich auch schlechte Noten erhalten hatte, passte diese Bewertung durch ihre Schüler im Internet nicht. Sie zog vor das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln. Wir hatten hier und dort berichtet. Und sie verlor und verlor noch ein zweites Mal.
Denn die grundgesetzlich verankerte Meinungsäußerung deckt die Einträge. Allenfalls bei Beleidigungen oder Schmähkritik sahen die Richter einen Anspruch auf Entfernung der Einträge.
Das wollte die Lehrerin nicht stehen lassen und zog vor den BGH. Die Lehrerin verlor zum dritten Mal: Der BGH entschied soeben, dass das Recht der Schüler auf Meinungsaustausch und freie Kommunikation dem Recht der klagenden Lehrerin auf informationelle Selbstbestimmung vorgehe.
Der BGH erklärte weiter, dass es sich vorliegend um eine Einzelfallentscheidung handele. Eine Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf andere Foren und Bewertungsportale ist daher nicht zwingend.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht