Wer mag sie nicht, die bunten Farben des Herbstes? Jedes Jahr bringt der Herbst diese bunte Pracht und die Bäume tragen warme Farben. Viele nutzen diese Zeit für ausgiebige Spaziergänge und erfreuen sich daran. Aber auch jeder Herbst ist mal vorbei: Dann fallen die Blätter herunter, es regnet, stürmt und schon entsteht schnell eine glitschige Masse auf Gehwegen und Straßen. Aber wer muss die Gehwege und Straße vom Laub befreien und kehren und wer haftet, wer ein Fußgänger stürzt und sich verletzt oder Unfälle geschehen?

Das Stichwort heißt: Verkehrssicherungspflicht.

Diese obliegt zunächst den Städten und Gemeinden. Bei Fußwegen legen die Satzungen diese aber zumeist dem jeweiligen Hauseigentümer auf. Dieser kann die Pflicht beispielsweise an Mieter weitergeben. Er muss jedoch auch kontrollieren, dass der Mieter seinen Pflichten auch nachkommt. Sonst haften im Falle des Schadens beide dem Opfer. Kommt es doch zu einem Unfall, werden die Schäden zumeist über die Haftpflichtversicherung der Eigentümer oder Mieter abgewickelt. Wer allerdings keine entsprechende Versicherung hat, steht selbst im Risiko.

Bei Straßen und anderen öffentlichen Plätzen stehen demgegenüber die und Städte und Gemeinden in der Pflicht.

In Kürze kommt der Winter. Wir werden rechtzeitig über die Kehr, Streu- und Räumpflichten bei Schnee und Eis berichten.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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