Die Landesregierung NRW hat jetzt den Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Wie der Pressemitteilung der Regierung zu entnehmen ist, soll das Rauchen ab dem 01.01.2008 in allen öffentlichen Einrichtungen generell verboten sein. Rauchen in abgetrennten Raucherzimmern

soll noch zulässig sein. In Schulen oder Krankenhäusern soll es jedoch diese Räume nach den Plänen der Regierung nicht mehr geben. In Gaststätten und Restaurants darf nur dann geraucht werden, wenn ein abgetrennter Raum vorhanden ist. Und dieser Raum soll in der Regel auch kleiner sein, als der Hauptgastraum. Damit dürfte es nicht möglich sein, den Nichtrauchern eine kleine Kammer als Gastraum anbieten zu können. Die Gastronomie erhält eine Übergangszeit von einem halben Jahr, um sich auf die neuen Regeln einstellen zu können.

Verstöße sollen die örtlichen Ordnungsbehörden ahnden und zwar mit Bußgeldern von fünf bis tausend EURO.

Da kann die eine oder andere Zigarette schon richtig kosten.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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