In Hessen darf in Gaststätten nach dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens seit dem 01.10.2007 nicht mehr geraucht werden. Ausnahmen erfordern abgetrennte Raucherräume in den Gaststätten. Gegen diese Regelung haben Gaststättenbetreiber, die über keine separaten Räumlichkeiten verfügen, beim Hessischen Staatsgerichtshof am 05.10.2007 Grundrechtsklage erhoben.

Über die Klagen ist naturgemäß noch nicht entschieden worden. Da das Gesetz jedoch sofort vollzogen werden kann, haben die Kläger zugleich eine einstweilige Anordnung beantragt. Damit wollten sie erreichen, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung der Vollzug des Gesetzes ausgesetzt wird. Die Anträge wurden abgelehnt.

Damit ist der Vorstoß der Raucherfreunde erstmal zu Ende. Die Nichtraucher wird es freuen.

Sobald die Begründung veröffentlicht ist, werden wir weiter berichten.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Pressemitteilung des Gerichts

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