Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 04.12.2007 – 315 O 923/07 – entschieden, dass die T-Mobile Deutschland GmbH das Handy iPhone des US-amerikanischen Herstellers Apple mit einem Zweijahresvertrag und einer technischen Sperre für andere deutsche Netzbetreiber weiter exklusiv anbieten darf. Die 15. Zivilkammer des Landgerichts hob somit die von Vodafone D2 GmbH beantragte einstweilige Verfügung vom 12.11.2007 auf. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen sei. Dies sei das Ergebnis der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2007. Gegen das Urteil besteht für Vodafone noch die Möglichkeit der Berufung.

T-Mobile reagierte sofort auf die Entscheidung und kehrte zum alten Vertragsmuster zurück. Aufgrund der Verfügung vom 12.11.2007 war das iPhone zwischenzeitlich ohne Vertrag und ohne Sperre angeboten worden.

Fundstelle: Pressemitteilung des Hanseatischen OLG

Christiane Kuiper
Rechtsreferendarin
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

 

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