Man kann seinen Führerschein schnell verlieren. Doch weg ist nicht gleich weg. Bei einem Fahrverbot wird dem Betroffenen für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten untersagt, das Auto oder Motorrad zu fahren. Für diese Zeit wird der Führerschein bei der Verwaltungsbehörde hinterlegt. Anders aber bei einem Entzug der Fahrerlaubnis,

der Führerschein wird eingezogen und man bekommt ihn nicht einfach oder automatisch zurück. Nein, ein neuer Führerschein wird nur auf Antrag nach Ablauf der Sperrfrist erteilt. War der Führerschein länger als zwei Jahre weg, muss sogar die Fahrprüfung wiederholt werden.

Fahrverbot und Entzug des Führerscheins stehen immer im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat im Straßenverkehr. Wegen der ärgerlichen Konsequenzen sollte bereits im Ermittlungsverfahren ein im Straßenverkehrsrecht versierter Anwalt hinzugezogen werden. Denn gerade bei der polizeilichen Vernehmung im Vorfeld reden sich viele Betroffene um Kopf und Kragen, oder besser gesagt um ihren Führerschein.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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