Politessen irren nicht oder wie man die Unschuld beweisen muss. Es ging um ein Parkknöllchen heute vormittag vor dem Amtsgericht Köln. Die Stadt Köln meinte, der Mandant habe geparkt, ohne einen Parkschein zu ziehen. Der Mandant allerdings war sich sicher, außerhalb des markierten Bereiches für die „Bezahlzone“ geparkt zu haben. Hierfür gab es zahlreiche Zeugen, ältere Damen zumeist. Und die Damen hatten alle ein Knöllchen erhalten, obwohl sie außerhalb der „Bezahlzone“ geparkt hatte. Nun meinte die ebenfalls als Zeugin geladene Politesse,
sie wäre blind, falls sie sich geirrt habe. An den fraglichen Tag konnte sie sich freilich nicht erinnern. Sie erklärte aber, grundsätzlich irrtumsfrei zu arbeiten, weil sich halt nicht irren würde und zwar nie. Die Richterin fand dies überzeugend und weigerte sich, auf Freispruch zu erkennen. Nun so wurde das Verfahren halt auf Kosten der Staatskasse aber ohne Auslagenerstattung eingestellt.
Dem Mandant ist es recht. Der hat nämlich eine Rechtsschutzversicherung. Andernfalls sehr ärgerlich.. Aber eigentlich auch so ärgerlich!
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt