Eine Rechtsschutzversicherung hat sicherlich ihre Vorteile. Aber dann und wann kann man sich über die dortigen Sachbearbeiter richtig ärgern. Mich suchte ein Ehepaar auf. Beide waren bei einem Unfall verletzt worden; der PKW des Ehemannes ist ein technischer Totalschaden. Die Beweislage ist äußerst unübersichtlich. Ich lege also jeweils eine Akte an und bitte die HUK jeweils um Deckungszusage. Die HUK lehnt freundlich
mit der Behauptung ab, es handele sich um einen Fall. Ja und zwar deshalb, weil es sich um Eheleute handele. Mein Einwand, dass ohnehin zunächst nur ein Gatte klagt; der andere als Zeuge auftreten soll, bleibt ungehört. Auch der Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht überzeugt die HUK nicht. Wer geheiratet habe, habe schließlich keine Geheimnisse voreinander. Dieses Weltbild einer Ehe entspricht allerdings kaum den Tatsachen, auch nicht in Coburg. Ich werde den Mandanten raten, gegen die HUK zu klagen. Und zwar jeder einzeln.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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