Gestern hatten wir hier über die Regulierung von Sturmschäden berichtet. Da gerade „Kirsten“ naht, ein guter Grund die Reihe heute fortzusetzen.
Baustellen
Häuser und Gebäude, die sich noch in der Bauphase befinden, können durch eine Bauleistungsversicherung abgesichert werden. Dabei handelt es sich um eine Art „Vollkaskoversicherung“ für die Baustelle.
Personenschäden
Wenn einem Dachziegel oder Blumenkübel auf den Kopf fallen, haftet grundsätzlich der Hauseigentümer. Hat dieser eine Privathaftpflichtversicherung hat er Glück. Es ist jedoch zu beachten, dass anders als im Straßenverkehrsrecht die Versicherung nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden kann. Muss geklagt werden, ist der Eigentümer persönlich zu verklagen.
Verunfallt
Wer einen Unfall erleidet, wendet sich zunächst an die Krankenversicherung. Verunfallt das Opfer auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle kommt auch die gesetzliche Unfallversicherung in Betracht. Selbstverständlich kann zusätzlich immer mit einer privaten Unfallversicherung reguliert werden.
Grundsätzlich gilt aber, dass die Versicherungen bei dem Verursacher gegebenenfalls Rückgriff nehmen können. Jeder sollte also Sorge dafür tragen, dass durch Stürme niemand und nichts beschädigt wird.
Bleibt zu hoffen, das mit „Kirsten“ keine größeren Schäden in der Erinnerung verbunden bleiben.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht