Gar nicht so einfach, seinen Geschäftspartnern zu Weihnachten mit einer kleinen Aufmerksamkeit eine Freude zu machen. Eine gute Flasche Wein? Ein digitaler Bilderrahmen? Eine der begehrten Dauerkarten für den FC Köln? Oder doch nur eine Postkarte mit Grüßen? Ist das Geschenk zu klein, hat man als Schenker ein Problem, ist es zu groß, haben vielleicht beide Seiten ein Problem. Ein Weihnachtsgeschenk an den Mitarbeiter im Einkauf kann nämlich nicht nur das Arbeitsrecht für diesen auf den Plan rufen, sondern möglicherweise sogar den Staatsanwalt für Schenker und Beschenkten. Für die Frage, wann Aufmerksamkeiten strafbar sind, kommt meistens auf den Wert des kleinen Dankeschöns an: Aber wie teuer mag der französische Rotwein wohl sein, der rechtzeitig vor Weihnachten den Mitarbeiter des Bauamts erreicht hat? Weihnachtsgeschenke im Job, was erlaubt ist und was nicht, das lesen Sie auf Weihnachten-und-Recht.de.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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