Viele Arbeitnehmer müssen Weihnachten, auch Heiligabend, und zum Jahreswechsel (Sylvester und Neujahr) arbeiten. Damit die anderen feiern können oder weil die anderen feiern. Viele Unternehmen wollen über Weihnachten Betriebsruhe (Betriebsferien) anordnen, also Zwangsurlaub. Wie es mit arbeitsfrei freiwillig oder unfreiwillig an Heiligabend und Sylvester aussieht, welche Tage Feiertage sind und ob es Zuschläge gibt, ob und wann man Weihnachtsgeschenke als Arbeitnehmer annehmen kann, lesen Sie auf den speziellen Weihnachtsseiten von Juracity – Recht für Alle!. Unsere Seiten zum Weihnachtsgeld haben Sie bestimmt schon entdeckt.
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- 19. November 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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