Wir haben sie noch gut vor Augen, die Lokführerstreiks in den letzten Wochen und Monaten. Kann eine Streikteilnahme Auswirkungen auf den Anspruch auf Weihnachtsgeld haben? Damit hat sich schon vor 8 Jahren das BAG (1 AZR 735/98) befasst. Damals ging es um Streikteilnehmer, deren Weihnachtsgeld wegen der Streikteilnahme anteilig gekürzt worden war.
Das Gericht stellte fest, dass während der Teilnahme am Streik die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Sieht ein Tarifvertrag die anteilige Kürzung einer Jahressonderzuwendung für alle Zeiten vor, in denen das Arbeitsverhältnis »kraft Gesetzes oder Vereinbarung oder aus sonstigen Gründen« ruht, erfaßt eine solche Regelung nach Auffassung des BAG mangels anderer Hinweise auch das Ruhen während eines Streiks. Einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB vermochte das BAG nicht zu erkennen, weil die Tarifvertragsparteien zulässigerweise eben diesen Fall selbst geregelt hatten.
Wem also wegen Streiks das Weihnachtsgeld gekürzt wird, der sollte sich seinen Tarifvertrag genau ansehen.
Natürlich können die Tarifvertragsparteien im Rahmen eines Tarifabschlusses auch vereinbaren, dass von der Kürzungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht werden soll. Denn im Regelfall vereinbaren die Tarifvertragsparteien nach einer Einigung ein Maßregelungsverbot, frei nach dem Motto: “Jetzt aber Schwamm drüber”.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht