2009 wird das Jahr der Kurzarbeit, das kann jetzt schon als gesicherte Erkenntnis gelten. Der Gesetzgeber hat diesmal frühzeitig reagiert und die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld im Antragszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2009 verlängert, von 12 auf 18 Monate. Auch eine längere Krise lässt sich so mit Kurzarbeit überbrücken. Kurzarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit, denn der Job bleibt erhalten, man bleibt also drinnen im ersten Arbeitsmarkt und muss nicht versuchen, als Arbeitsloser wieder in den normalen Arbeitsmarkt zu kommen. Das endet häufig dauerhaft in der Leiharbeit. Kurzarbeit setzt aber voraus, dass es sich nur um einen vorübergehenden Auftragsrückgang handelt, ein dehnbarer Begriff, der sich gut für unterschiedliche Bewertungen eignet. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird nämlich nur bei Erfüllung der in §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) genannten Voraussetzungen gewährt, also wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen eines Unternehmens die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Man darf daher für 2009 auch insoweit mehr Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Arbeitsverwaltung prognostizieren.
Die Bundesagentur für Arbeit hat alle Informationen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld auf einer Seite zusammengestellt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte