Kleine juristische Knobbelei:

In einer Schulklasse wirft ein Junge, um einen Freund zu ärgern, vermeintlich dessen Sporttasche aus dem Fenster. Später stellt sich heraus, dass die Tasche einer Mitschülerin gehört. Die Tasche ist zunächst verschwunden. Der Vater des „Täter“ leistet Schadenersatz in Höhe von € 125,00. Tage später taucht die Tasche plötzlich wieder auf.

Die Lösung interessiert mich auch persönlich!

Also:

Wer was von wem, wenn die Tasche samt Inhalt in Ordnung ist ?

Wer was von wem, wenn die Tasche zwar in Ordnung ist, der Inhalt aber nicht ?

Wer was von wem, wenn der Inhalt in Ordnung ist, die Tasche aber nicht ?

Die Lösung sollte die maßgeblichen §§ nennen.

Der oder die erste, der oder die die richtige Lösung an willmann@felser.de mailt, erhält ein Exemplar des Buches „Das erfolgreiche Rechtsreferendariat“von Rechtsanwalt Michael W. Felser. Gleiches gilt für die erste besonders originelle aber „falsche“ Lösung.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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