Das Sächsische OVG hat sich in seinem Beschluß vom 26.10.2006 – 2 BS 200/06 – mit der Beschwerde des früheren Eiskunstlaufstars und heutigen Trainers Ingo Steuer gegen seine Entlassung aus der Bundeswehr befaßt.

Steuer erreichte seine größten sportlichen Erfolge mit seiner Partnerin Mandy Wötzel im Paarlauf. 1995 siegte das Paar bei der Europameisterschaft und 1997 sogar bei der Weltmeisterschaft. Steuer war bereits von 1993 bis 1998 Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und trat auf erneuten Antrag im Juli 2003 in den Dienst als Bundeswehrsoldat. Bei der Einstellung verneinte er die Frage nach einer Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit (MfS).

Im März 2003 mußte Steuer dann seine Akkreditierung bei den Olympischen Spielen gerichtlich durchsetzen, nachdem bekannt gewordem war, daß er als Informeller Mitarbeiter für die Stasi tätig gewesen war. Steuer räumte dies ein, verwies aber auf seine damalige Jugend und den Umstand, daß er sonst als aufstrebender Sportler in der DDR chancenlos gewesen sei.

Wegen falscher Angaben wurde daraufhin aus der Bundeswehr entlassen. Steuer suchte erfolglos Rechtschutz vor dem VG Chemnitz (Entscheidung vom 3.8.2006 – 3 K 691/06 -).

Seine hiergegen gerichtete Beschwerde wies nun das Sächsische OVG zurück. Das Soldatengesetz sieht in § 43 II Nr. 2 SG u.a. die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses durch Entlassung vor. Nach § 46 II Nr. 2 SG ist ein Soldat zu entlassen, wenn er seine Ernennung arglistige Täuschung herbeigeführt hat.Das OVG sah den Tatbestand der arglistigen Täuschung in Bezug auf das Verschweigen der Stasi-Tätigkeit verwirklicht. Es spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle, daß Steuer, der sich im wesentlichen nur mit dem Training einer Eiskunstlaufpaars befaßt, dann ohne Vergütung dastehe, weil die Deutsche Eislauf Union als Spitzenverband nicht in der Lage sei, die Trainertätigkeit zu finanzieren. Steuer stünde sich insofern nicht schlechter, als jeder andere der von Entlassung betroffen wird.

Fundstelle: Pressemitteilung des Sächsischen OVG vom 09.11.2006

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser http://www.beamtenrecht.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.