denn eine falsche Bezeichnung schadet nicht (falsa demonstratio non nocet, ausser in der Prüfung ;-). Das gilt in einer Klageschrift nicht nur, wenn statt einer GmbH eine gleichnamige, aber nicht existierende AG verklagt wird, oder “Bochum” statt “Stadt Bochum” oder “Oberstadtdirektor Müller” (more…)
- Telefon Brühl: (02232) 945040-0
- Telefon Köln: (0221) 337751-0
- Telefon Bonn: (0228) 1803647-0
- 2. März 2007
-
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
Aktuell meistgelesen
Personalrat: Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach TVÖD - (343 Aufrufe)
Dem Personalrat steht nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz bei der Einstellung nicht nur bei der Festlegung der Entgeltgrupp... weiterlesen
Kündigungsfrist nach § 11 Manteltarifvertrag – MTV Chemie - (54 Aufrufe)
Die Kündigungsfrist für Beschäftigte der Chemieindustrie ist im Manteltarifvertrag für die chemische Industrie geregelt. § 11 des MTV Chemie sieht übe... weiterlesen
10 Rechtsirrtümer über Urlaub im Job - (48 Aufrufe)
Es ist Mitte Juni, sommerlich warm und kurz vor den Sommerferien? Dann träumt man schon über den bevorstehenden lang ersehnten Sommerurlaub. Damit Trä... weiterlesen
Gelber Schein und Ablauf der Engeltfortzahlung - (43 Aufrufe)
Da erlebt mancher eine böse Überraschung. Häufig in Form einer Abmahnung. Ein Mandant von mir hatte brav den sogenannten "Gelben Schein", also die Arb... weiterlesen
Kündigungsfrist nach MTV DPAG - (37 Aufrufe)
Nicht nur wegen der Nähe zur Zentrale in Bonn (Post-Tower) werden wir oft bei Kündigung von Arbeitnehmern der Deutschen Post AG (DPAG) und Tochterunte... weiterlesen



