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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag

In immer mehr Branchen und Betrieben greift die sogenannten Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag um sich. Sein Kennzeichen: Die Unternehmen versprechen Investitionen, die Mitarbeiter erbringen einen Beitrag, verzichten auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Bezahlung von Mehrarbeit, erhalten dafür einen tariflichen Kündigungsschutz während der Laufzeit. Betriebsbedingte Kündigungen werden als Gegenleistung des Unternehmens ausgeschlossen, meist auch Outsourcing und  Betriebsänderungen. Manche …

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Veröffentlicht am: 22. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Abfindung auf französisch: Oder lieber gleich zum Anwalt?

Wir plädieren für den Anwalt. „Abfindung auf französisch“ (indemnité, compensation oder reparation) gelingt nämlich auch nur wenigen Arbeitnehmern im Stammland der Revolution, gleich ob mit oder ohne Gewalt. Unsere Mandanten kommen immer mit legalen Mitteln aus, wenn sie eine Abfindung – z.B. in der von den französischen Beschäftigten des Hebebühnenbauers JLG in Tonneins (Südfrankreich) geforderten …

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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht in Villingen ermöglicht Betriebsratswahl bei Alpenland

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) erreichte vor dem Arbeitsgericht in Villingen (genauer: Arbeitsgericht Freiburg Kammern Villingen-Schwennigen) dass der Pflegeheimbetreiber Alpenland die Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats in Schwennigen dulden muß. Streitig war u.a. die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter. Interessanterweise wollte der Arbeitgeber mehr als 50 Arbeitnehmer sehen, obwohl das einen größeren Betriebsrat ergibt. Normalerweise argumentieren Arbeitgeber …

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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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BSG: Aufwandsentschädigung im Ehrenamt sozialversicherungspflichtig

Scheinselbständigkeit bei der Feuerwehr: Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 15.7.2009 – B 12 KR 1/09 R) hat gestern entschieden, dass ehrenamtliche Führungskräfte der freiwilligen Feuerwehren wie Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind und den Landkreis Kulmbach zu einer Nachzahlung in Höhe von fast 30.000 Euro verpflichtet.Das Urteil ist entgegen der Wahrnehmung in den Medien keinesfalls überraschend, denn 5 …

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Veröffentlicht am: 16. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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Opel Betriebsrat Eisenach gegen Heuschrecke RJH

Unter den Betriebsräten bei Opel formiert sich starker Widerstand gegen den Einstieg des Finanzinvestors Ripplewood (RJH) trotz Standortgarantie.  Nach dem Betriebsrat in Kaiserslautern hat sich auch der Opel Betriebsrat in Eisenach gegen einen Einstieg des Finanzinvestors ausgesprochen. Die Betriebsräte befürchten

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Veröffentlicht am: 15. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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