RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Ein dreiseitiger Vertrag zur Überleitung von Arbeitnehmern in eine Transfergesellschaft ist ein Aufhebungsvertrag. Als solcher unterliegt der dreiseitige Vertrag bei einem Einsatz in mehreren Fällen der AGB-Kontrolle, so das Bundesarbeitsgericht in einem Fall bei Siemens
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Nach dem Landesarbeitsgericht Hamm (wir berichteten) und dem Arbeitsgericht Duisburg hat nun auch das LAG Berlin-Brandenburg den Grundsatz bestätigt, dass Leiharbeiter zuerst gehen müssen, wenn betriebsbedingte Kündigungen antehen. Das Landesarbeitsgericht Bremen hatte bereits 1997 in mehreren Entscheidungen (LAG Bremen, Urteile vom 02.12.1997 Aktenzeichen 1 Sa 339 ff./96) die Ersetzung von Stammarbeitnehmern durch Leiharbeitnehmer als
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Das Arbeitsgericht Duisburg entschied in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist, vor Ausspruch einer betriebsbedingten Beendigungskündigung eine Weiterbeschäftigung auf freien oder dauerhaft mit Leiharbeitnehmern besetzten Stellen im Wege der Änderungskündigung anzubieten – auch in räumlich weit entfernt liegenden Betrieben. Jedenfalls, soweit Zeitarbeitnehmer beschäftigt würden, handelte es sich nach Ansicht des Arbeitsgerichts um
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Wie bereits berichtet, häufen sich bei uns in der Kanzlei die Mandate, in denen Arbeitnehmer vor oder mit der Kündigung ein mit „dreiseitiger Vertrag“ überschriebenes Vertragskonstrukt vorlegen. Man könnte nun aufgrund der Bezeichnung vermuten, dass es sich um einen kurzen Vertrag handelt, dessen Inhalt sich auf drei Seiten zusammenfassen lässt. Die meisten dreiseitigen Verträge haben …
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Einen aktuellen Beitrag mit Interviewzitaten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Willmann hat der Merkur veröffentlicht. In dem Artikel werden die wichtigsten Tipps zum Thema Kündigung zusammengefasst. Bald werden wir 5 / 5 ( 1 vote )
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