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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Druckkündigung auf Kundenwunsch?

Heute wurde am Arbeitsgericht eine betriebsbedingte Kündigung verhandelt, die damit begründet wurde, dass für die „verliehene“ Fachkraft keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr bestehe, weil der Kunde diesen nicht mehr bestelle. Zwar sei die Tätigkeit des gekündigten Mitarbeiters die gleiche

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgerichte in Jena und Görlitz erlauben Kita-Streik

Bereits in der letzten Maiwoche hatte das Arbeitsgericht Jena den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Kita-Streik zurückgewiesen. Das Arbeitsgericht Görlitz hatte am Freitag, den 5.6.2009, einen Antrag der Stadt auf vorläufige Untersagung der Streiks der Erzieherinnen und Erzieher 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kündigung und Kündigungsschutz: Hätten Sie´s gewußt?

Nach § 18 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz können Ratsmitglieder, ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Ortsvorsteher nicht ordentlich gekündigt werden. Damit sind betriebsbedingte Kündigungen

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Entsendung: Mandate im Arbeitsrecht aus Shanghai / China

Es scheint sich ein neues Geschäftsfeld aufzutun. In unserer Kanzlei häufen sich die Mandate aus China, insbesondere aus Shanghai. Die Krise scheint auch die ausländischen Standorte erreicht zu haben, jedenfalls ziehen die internationalen Konzerne Arbeitnehmer dort ab, auch deutsche Manager. Im Regelfall geht es um

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsräte und Personalräte der Bundeswehr in Brühl

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) strebt weitere sozialverträgliche Absicherungen für die Beschäftigten der Bundeswehr an. Das kündigte die Gewerkschaft anlässlich einer ver.di-Personal- und Betriebsrätekonferenz der Bundeswehr in der Fachhochschule des Bundes am morgigen Mittwoch in Brühl an. Ziel sei es,

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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